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Unfallgutachten & Schadengutachten
Professionelle Hilfe im Schadenfall!
Als unabhängiges Sachverständigenbüro für Kfz-Gutachten sind wir Ihr kompetenter Partner für Unfallgutachten in der Region Bad Neuenahr Ahrweiler, Bonn, Meckenheim, Erftkreis, Köln, Leverkusen, Rhein-Sieg- u. Oberbergischer Kreis
Auf der Straße oder dem Parkplatz kann es jederzeit passieren, dass Ihr Auto ohne Ihr Verschulden beschädigt wird.
Der Unfallverursacher ist zwar haftbar, doch oft kann ein Laie den Schaden und seine Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit des Fahrzeugs nicht richtig einschätzen.
Selbst ein kleiner Parkrempler kann ernsthafte, nicht sofort sichtbare Schäden verursachen.
Um sicherzustellen, dass Sie bei der Schadensregulierung keine Nachteile haben, ist ein Schadengutachten oder Unfallgutachten unerlässlich. Dieses Gutachten gibt Ihnen auch Auskunft über die Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeugs.
Kontaktieren Sie uns einfach! Wir kommen zeitnah zu Ihnen nach Hause oder begutachten Ihr Fahrzeug in unserer Prüfhalle. Als Experten für Unfall- und Schadengutachten ermitteln wir unabhängig und neutral den gesamten Schadensumfang.
Auch wenn die Versicherung des Unfallverursachers Ihnen ein verlockendes Angebot unterbreitet:
Sie haben immer das Recht, einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen!
Wenn Sie unser Kfz-Ingenieurbüro wählen, profitieren Sie von einer umfassenden und neutralen Beurteilung des Schadens gegenüber der gegnerischen Versicherung.
Melden Sie den Schaden sofort Ihrer Versicherung. Diese wird entweder einen eigenen oder einen Partner-Sachverständigen beauftragen.
Manchmal reicht es, einen bebilderten Kostenvoranschlag einer Kfz-Werkstatt einzureichen.
Klären Sie die Vorgehensweise mit Ihrer Versicherung ab und beauftragen Sie keinen Sachverständigen eigenmächtig, um unnötige Kosten zu vermeiden.
Ohne Vollkaskoversicherung tragen Sie wahrscheinlich die Kosten für den eigenen Schaden selbst. Überprüfen Sie, ob es sich um eine Dienstfahrt gehandelt hat, da in diesem Fall möglicherweise der Arbeitgeber versichert ist.
Erkundigen Sie sich auch, ob eine steuerliche Absetzbarkeit möglich ist (fragen Sie Ihren Steuerberater).
Kann der Verursacher nicht ermittelt werden, fällt der Schaden unter die Vollkaskoversicherung (sofern vorhanden).
Melden Sie den Schaden umgehend Ihrer Versicherung und erstatten Sie Strafanzeige wegen Sachbeschädigung bei der Polizei.
Ihre Versicherung entscheidet dann, ob ein Sachverständiger beauftragt wird.
Beauftragen Sie keinen Sachverständigen eigenmächtig, um nicht auf den Kosten sitzenzubleiben.
Wild-, Hagel-, Sturm-,
Brandschaden, Einbruchdiebstahl
Ihr Fahrzeug erlitt einen Wild-, Hagel-, Sturm-, Brandschaden oder wurde durch Einbruchdiebstahl beschädigt?
Es handelt sich um einen Teilkaskoschaden (bei vorhandener Teilkaskoversicherung).
Wildschaden
Informieren Sie umgehend die Polizei oder den zuständigen Förster. Wildschäden sind meldepflichtig. Melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung. Beauftragen Sie keinen Sachverständigen eigenmächtig, da Ihre Versicherung weisungsbefugt ist.
Hagelschaden
Melden Sie den Hagelschaden sofort Ihrer Versicherung. Diese wird in der Regel einen eigenen Sachverständigen beauftragen. Beauftragen Sie keinen Sachverständigen eigenmächtig, um Kosten zu vermeiden.
Sturmschaden
Melden Sie den Sturmschaden umgehend Ihrer Versicherung. Ein Sturmschaden wird ab Windstärke 8 anerkannt. Geben Sie genau an, wo Ihr Fahrzeug stand. Ihre Versicherung wird entsprechende Wetterdaten zur Beurteilung einholen und ggf. einen eigenen Sachverständigen beauftragen. Beauftragen Sie keinen Sachverständigen eigenmächtig.
Brandschaden
Melden Sie den Brand sofort der Feuerwehr und Ihrer Versicherung. Diese wird in der Regel einen eigenen Sachverständigen beauftragen. Beauftragen Sie keinen Sachverständigen eigenmächtig, um nicht auf den Kosten sitzenzubleiben.
Einbruchdiebstahlschaden
Melden Sie den Schaden umgehend bei der Polizei und anschließend Ihrer Versicherung. Diese wird in der Regel einen eigenen oder einen Partner-Sachverständigen beauftragen. Beauftragen Sie keinen Sachverständigen eigenmächtig, um unnötige Kosten zu vermeiden.
Eine ausführliche Beratung
erhalten Sie unter:
Sachverständigenbüro Koenigs
Kfz-Meister, Kfz-Sachverständiger
Steinkaul 12
56651 Oberdürenbach
Telefon: 01717411600
Wichtig! Die Kosten für das Erstellen eines Unfallgutachtens sind Teil Ihrer Schadensersatzansprüche. Somit muss der Schadensverursacher oder dessen Versicherung die entstandenen Gutachterkosten im Rahmen der Regulierung erstatten. Im Bürgerlichen Gesetzbuch gibt es die entsprechende Regelung im § 249 BGB.
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